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Rauchwarnmelder

Wir beraten Sie auch gern zum Thema Rauchwarnmelder.

Lange haben wir uns vor diesem Thema gedrückt und die Kunden an die Wühltische im Baumarkt verwiesen,
da es dort oftmals unschlagbar günstige Geräte gibt, was jedoch nicht viel über die Qualität aussagt.
Unsere Kunden wollten jedoch hochwertige Geräte haben, die auch sicher funktionieren.
Da wir viele Produkte ausgiebig testen, bevor wir sie unseren Kunden anbieten, sind unsere Kunden hohe Qualität gewohnt.
Doch bei Rauchwarnmeldern und Kohnlenmonoxidwarnmeldern hören unsere Testmöglichkeiten auf.
Daher haben wir soviele Testberichte gelesen, wie wir gefunden haben.
Als Ergebniss sind wir bei den Produkten der Firma EI-Electronics gelandet.

Auf der Seite www.eielctronics.de finden Sie weitere Informationen. 
Ei Electronics

Um unseren Kunden auch bei den Dienstleistungen rund um solche Melder die gewohnte
Qualität bieten zu können, haben wir alle entsprechenden Schulungen dafür absolviert:
- TÜV-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN14676-1
- TÜV-geprüfte Fachkraft für Kohlenmonoxid in Wohnräumen und Freizeitfahrzeugen
- Geprüfter Inbetriebsetzer für funkvernetzte Systeme

Pflicht

Wir beraten Sie gern zur aktuellen rechtlichen Lage. Dazu bieten wir Ihnen an, gemäß eines Grundrisses oder nach einer Besichtigung vor Ort, eine Liste der Räume zu erstellen, in die wir dann alle Melder eintragen, die Pflicht sind bzw. die wir zusätzlich empfehlen.

 

RauchwarnmelderKohlenmonoxidmelder

In unseren Räumen zeigen wir Ihnen auch gern funktionstüchtige Muster, 
die wir auch gern zu einer persönlichen Beratung vor Ort mitbringen.

 

Montage 

Neben der Beratung und der Lieferung der Komponenten, bieten wir Ihnen natürlich auch die Installation der Geräte an. Oftmals werden die Geräte nur an die Decke geklebt. Solange kein unvertretbarer Schaden entsteht, werden die Geräte zu Ihrer Sicherheit durch uns immer angeschraubt.

 

AudioLINK 

Nach der Beratung, Lieferung und Montage der verschiedenen Melder und der möglichen zusätzlichen Komponenten, darf die Wartung nicht vergessen werden. Bevor die Geräte gemäß Landesbauordnung nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen, hat jährlich eine Wartung zu erfolgen. Damit dies nicht vergessen wird, bieten wir Ihnen dies jährlich an. Weder die Landesbauordnung noch die entsprechendes DINs der einzelnen Geräte legen jedoch fest, wer diese Wartung ausführen darf. Es würde sicher Sinn machen, dass dazu die gleiche Qualifikation nötig ist, wie Sie in den oben erwähnten Schulungen vermittelt wird. Da aber wenig manchmal besser ist als nichts, bekommen Sie zu unseren Wartungsangebot eine kleine Anleitung, falls Sie die Wartung selbst durchführen wollen.
  

 

 

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