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Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir, ob in Ihrem Unternehmen explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind.

Ist dies der Fall, prüfen wir, wie geltenden Vorschriften bereits umgesetzt wurden.
Dazu gehört als erstes eine ausreichende Beschilderung der Gefahrenstellen.
Beim Zutritt zu den Gefahrenstellen sollte ein grafischer Plan der Explosionschutzzonen Gefahren spezifizieren.

Dann prüfen wir ob die notwendigen Dokumente vorhanden sind.
Dazu gehört neben dem Explosionschutzdokument auch eine aussagekräftige Zoneneinteilung.
Weiterhin prüfen wir gegebenenfalls weitere Dokumente wie Baugenehmigung oder Auflagen zu Brand- und Explosionschutz.

Mit betrieblichen Anweisungen können bestimmte Verfahresweisen vorgeschrieben oder untersagt werden.

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